Trauung

Die Voraussetzung für eine Trauung ist die aktuelle Mitgliedschaft beider Eheleute in der EvangelischLutherischen Kirche. Die Trauung ist ebenfalls möglich, wenn einer von Ihnen Mitglied der Evanglisch-Lutherischen Kirche ist und die andere von Ihnen Mitglied einer Kirche ist, die im ACK (Arbeitskreis Christlicher Kirchen in Deutschland) organisiert ist

Der Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung

Sollte nur einer von Ihnen zur Evangelisch-Lutherischen Kirche gehören, ist ein sogenannter Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung möglich. Dieser unterscheidet sich von einer Trauung nur darin, dass statt der Traufrage eine Anrede kommt. Warum? Nicht getauft zu sein oder aus der Kirche ausgetreten zu sein, ist eine bewusste Entscheidung von Ihnen, die wir respektieren.

Die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Gleichgeschlechtliche Paare sind bei uns herzlich Willkommen! Für sie gelten die gleichen Voraussetzungen für eine Trauung oder einen Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung wie für die anderen Paare auch.

Ökumenische Trauung

Es gibt keine ökumenische Trauung in dem Sinne. Sie entscheiden sich entweder nach evangelischem Ritus oder nach katholischem Ritus zu heiraten. Das Ökumenische an dem Gottesdienst ist, dass ein Pfarrer im katholischen Gottesdienst mitwirkt bzw. der katholische Pfarrer im evangelischen Gottesdienst.​

Informationen

erhalten Sie bei uns im Pfarramt.

Ansprechpartner

Sabine Frankl

Gemeindesekretärin

Tel.: 089 50 53 32 (Pfarramt)

E-Mail: pfarramt.auferstehung.m@elkb.de